CIRSmedical.at – Hintergründe und Regelwerke

Ein Beitrag zur Fehlerkultur im Gesundheitswesen
Im Sinne nachhaltiger Qualitätspolitik in Österreich ist CIRS eine umfassende Lösung zur systematischen Analyse von Zwischenfällen – unkompliziert, universal zugänglich und mit Fokus auf den Vorfall im Speziellen – anstatt auf mögliche Sanktionen für den Einzelnen – und treibt somit Qualität im Gesundheitswesen weiter voran.

Zitierquellensammlung CIRSmedical.at
CIRSmedical.at ist nicht nur ein Berichts- sondern vor allem auch ein Lernsystem. Um den Nutzen aus CIRSmedical.at für alle im Gesundheitswesen Tätigen zu erhöhen, ersuchen wir um Übermittlung aller Fundstellen betreffend Publikationen zu CIRSmedical.at, um die Möglichkeit der Informationsweitergabe zu diesen Werken im Rahmen einer Link- bzw. Publikationensammlung für alle Nutzer von CIRSmedical.at zu erhalten.

 

Im Folgenden können Sie sich über die Abläufe und das Securitymanagement sowie die Regelwerke zur Anonymisierung und zur inhaltlichen Prüfung der eingehenden Berichte für die zuständigen MitarbeiterInnen der ÖQMed informieren:


Ablauf von dem eingehenden Bericht bis zur Veröffentlichung

Alle sicherheitsrelevanten Ereignisse, die im österreichischen Gesundheitswesen auftreten, können von MitarbeiterInnen des Gesundheitswesens berichtet werden. Dies können Fehler, Beinahe-Schäden, entdeckte Risiken, kritische Ereignisse oder auch unerwünschte Ereignisse sein.

Eingehende Berichte sollen keine Daten enthalten, die Rückschlüsse auf die beteiligten Personen oder Institutionen erlauben (Namen, Ortsangaben o. ä.).

Straf- oder zivilrechtlich möglicherweise relevante Sachverhalte werden grundsätzlich NICHT zur Anzeige gebracht. Wenn diese Fehlerberichte für das Lernsystem und die Patientensicherheit nicht von entsprechender Relevanz sind, werden sie unwiderruflich gelöscht. Straf- oder zivilrechtlich möglicherweise relevante Sicherheitsereignisse sind an die betreffende Gesundheitseinrichtung oder direkt an die Anzeigebehörde weiterzuleiten.

Fälle, die im Rahmen der Strafgerichtsbarkeit abgehandelt werden, sind in diesem System unerlaubt und werden sofort gelöscht.

Ein eingehender Bericht wird nach folgenden Regelwerken

Inhaltliche Prüfung

Anonymisierung

von den zuständigen und geschulten MitarbeiterInnen der ÖQMed bearbeitet und danach gegebenenfalls an inhaltlich zuständige CIRS-ExpertInnen zur Erarbeitung eines Fachkommentars weitergeleitet. Nach dem Erhalt der Antwort der bearbeitenden ExpertInnen und Überprüfung des vollständigen Ablaufs in der ÖQMed durch das BIQG (Vier-Augen-Prinzip), wird der Bericht gegebenenfalls mit Fachkommentar veröffentlicht. Das BIQG kann nur Berichte welche kurz vor der Veröffentlichung stehen und somit anonymisiert sind freigeben.

Veröffentlichte Berichte können gelesen und von Dritten kommentiert werden.


Securitymanagement in der ÖQMed

Die zuständigen MitarbeiterInnen der ÖQMed unterliegen einer strengen Verschwiegenheitspflicht, welche vertraglich geregelt ist und durch regelmäßige Schulungen vertieft wird. Die Möglichkeit zur Supervision ist gegeben.

Durch Löschung der IP-Adresse durch das CIRSmedical-System in Basel, ist eine direkte Rückfrage oder Rückmeldung beim Berichtenden nicht möglich. Vor der Veröffentlichung werden alle Berichte von berechtigten MitarbeiterInnen der ÖQMed anonymisiert und im Anschluss auf CIRSmedical.at unter "Fälle ansehen und kommentieren" freigegeben. Es werden nur anonymisierte Berichte zur Bearbeitung an CIRS-ExpertInnen weitergeleitet.

Die Anonymisierung und das unwiderrufliche Löschen der eingehenden Berichte erfolgt internetbasiert auf dem Server in Basel und somit ausschließlich im CIRSmedical-System. Daher kann es zu keiner Speicherung im Back-Up-System der ÖQMed kommen.

Regelwerk für das unwiderrufliche Löschen von eingehenden Berichten durch die MitarbeiterInnen der ÖQMed

Ein eingehender Bericht wird von den zuständigen MitarbeiterInnen der ÖQMed nach folgenden Kriterien überprüft, um nur die Veröffentlichung von für ein Fehlerberichts- und Lernsystem relevanten Inhalten zu garantieren, welche Lernpotenzial beinhalten:

Inhalt:

Konsequenz:

Der Bericht muss zumindest folgende Angabe enthalten um die inhaltliche Prüfung zu bestehen:

·         Was ist passiert?

→ Es muss berichtet werden was (beinahe) vorgefallen ist.

Löschung beim Fehlen der Angabe

Das Berichten von Berichten („Hörensagen“)

(„Ich habe gehört, dass….“).

→ Es sollen nur Vorfälle aus der eigenen Wahrnehmung berichtet werden.

Löschung

Beschimpfungen, Beleidigungen, Diskriminierungen

→ Derartige Berichte enthalten keinen Lerneffekt.

Löschung

Konkrete Beschwerden über ExpertInnen oder Einrichtungen des Gesundheitssystems, da CIRSmedical nicht zuständig ist.

→ Konkrete Beschwerden können an die Ombudsstelle des betreffenden Spitals, an die Patientenanwaltschaften oder an eine der Schlichtungsstellen der Landesärztekammern abgegeben werden.

Löschung

Allgemeine Kritik am Gesundheitswesen

→ CIRSmedical ist nicht das richtige System

Löschung

Berichte durch andere als im Gesundheitswesen beruflich tätige Personen z.B. PatientInnen

→ Eingaben sind nur von „ExpertInnen im Gesundheitswesen“ erwünscht.

Löschung

Sachlich, inhaltlich nicht relevante Berichte

→ Es sollen nur (beinahe passierte) Vorfälle aus dem Bereich Gesundheitswesen berichtet werden.

Löschung

Der Vorfall ist nicht in Österreich passiert

→ Es sind nur (beinahe passierte) Vorfälle aus Österreich erwünscht, da die CIRS-ExpertInnen aus dem österreichischen Gesundheitswesen kommen.

Löschung

Vorsatz

→ Vorsätzliche Handlungen welche zu Vorfällen geführt haben sind in CIRSmedical nicht zulässig.

Löschung

Regelwerk für die Anonymisierung durch die zuständigen MitarbeiterInnen der ÖQMed

Es werden nur anonymisierte Berichte zur Erarbeitung eines Fachkommentars an CIRS-ExpertInnen weitergeleitet und veröffentlicht. Sollte ein Bericht nicht vollständig anonymisiert in die Eingabemaske von CIRSmedical eingegeben werden, wird diese durch zuständige MitarbeiterInnen der ÖQMed nach folgenden Kriterien bearbeitet:

Inhalt:

Vorgehensweise:

Namensnennungen

Namensnennungen werden entfernt und durch die Nennung der Berufsgruppe z.B. „ein Arzt / eine Ärztin“ ersetzt.

Anführung von Titeln

Titel werden gelöscht, außer wenn sie die Stellung von MitarbeiterInnen ausdrücken sollen:

Beispiel:
Ursprünglich:
„Prim. Dr. Mustermann“

Anonymisiert:
„ein Arzt / eine Ärztin in Leitungsfunktion“

Detaillierte Personenbeschreibungen

Werden gelöscht (nicht zu verwechseln mit der Beschreibung des Verhaltens einer Person)

Örtliche Angaben

Entfernen und durch Buchstaben oder Zahlen ersetzen.

(z.B. Station X)

Nennung von Institutionen

Entfernen und durch Nennung der Art der Institution ersetzen z.B. in einem Spital, in einer Ordination, in einer Ambulanz

Datumsangaben

Tagesangaben entfernen, Jahresangaben sind zulässig

Beispiel:
Ursprünglich:
25. Dez.

Anonymisiert:
„Feiertag“

Wir möchten uns laufend verbessern und freuen uns auf Ihr Feed-Back bzw. Ihre Verbesserungsvorschläge zu unseren Regelwerken per E-Mail an j.horvath@aerztekammer.at .

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