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CIRSmedical.at – Hintergründe und RegelwerkeEin Beitrag zur Fehlerkultur im Gesundheitswesen Zitierquellensammlung CIRSmedical.at
Im Folgenden können Sie sich über die Abläufe und das Securitymanagement sowie die Regelwerke zur Anonymisierung und zur inhaltlichen Prüfung der eingehenden Berichte für die zuständigen MitarbeiterInnen der ÖQMed informieren: Ablauf von dem eingehenden Bericht bis zur VeröffentlichungAlle sicherheitsrelevanten Ereignisse, die im österreichischen Gesundheitswesen auftreten, können von MitarbeiterInnen des Gesundheitswesens berichtet werden. Dies können Fehler, Beinahe-Schäden, entdeckte Risiken, kritische Ereignisse oder auch unerwünschte Ereignisse sein. Eingehende Berichte sollen keine Daten enthalten, die Rückschlüsse auf die beteiligten Personen oder Institutionen erlauben (Namen, Ortsangaben o. ä.). Straf- oder zivilrechtlich möglicherweise relevante Sachverhalte werden grundsätzlich NICHT zur Anzeige gebracht. Wenn diese Fehlerberichte für das Lernsystem und die Patientensicherheit nicht von entsprechender Relevanz sind, werden sie unwiderruflich gelöscht. Straf- oder zivilrechtlich möglicherweise relevante Sicherheitsereignisse sind an die betreffende Gesundheitseinrichtung oder direkt an die Anzeigebehörde weiterzuleiten. Fälle, die im Rahmen der Strafgerichtsbarkeit abgehandelt werden, sind in diesem System unerlaubt und werden sofort gelöscht. Ein eingehender Bericht wird nach folgenden Regelwerken von den zuständigen und geschulten MitarbeiterInnen der ÖQMed bearbeitet und danach gegebenenfalls an inhaltlich zuständige CIRS-ExpertInnen zur Erarbeitung eines Fachkommentars weitergeleitet. Nach dem Erhalt der Antwort der bearbeitenden ExpertInnen und Überprüfung des vollständigen Ablaufs in der ÖQMed durch das BIQG (Vier-Augen-Prinzip), wird der Bericht gegebenenfalls mit Fachkommentar veröffentlicht. Das BIQG kann nur Berichte welche kurz vor der Veröffentlichung stehen und somit anonymisiert sind freigeben. Veröffentlichte Berichte können gelesen und von Dritten kommentiert werden. Securitymanagement in der ÖQMedDie zuständigen MitarbeiterInnen der ÖQMed unterliegen einer strengen Verschwiegenheitspflicht, welche vertraglich geregelt ist und durch regelmäßige Schulungen vertieft wird. Die Möglichkeit zur Supervision ist gegeben. Durch Löschung der IP-Adresse durch das CIRSmedical-System in Basel, ist eine direkte Rückfrage oder Rückmeldung beim Berichtenden nicht möglich. Vor der Veröffentlichung werden alle Berichte von berechtigten MitarbeiterInnen der ÖQMed anonymisiert und im Anschluss auf CIRSmedical.at unter "Fälle ansehen und kommentieren" freigegeben. Es werden nur anonymisierte Berichte zur Bearbeitung an CIRS-ExpertInnen weitergeleitet. Die Anonymisierung und das unwiderrufliche Löschen der eingehenden Berichte erfolgt internetbasiert auf dem Server in Basel und somit ausschließlich im CIRSmedical-System. Daher kann es zu keiner Speicherung im Back-Up-System der ÖQMed kommen. Regelwerk für das unwiderrufliche Löschen von eingehenden Berichten durch die MitarbeiterInnen der ÖQMedEin eingehender Bericht wird von den zuständigen MitarbeiterInnen der ÖQMed nach folgenden Kriterien überprüft, um nur die Veröffentlichung von für ein Fehlerberichts- und Lernsystem relevanten Inhalten zu garantieren, welche Lernpotenzial beinhalten:
Regelwerk für die Anonymisierung durch die zuständigen MitarbeiterInnen der ÖQMedEs werden nur anonymisierte Berichte zur Erarbeitung eines Fachkommentars an CIRS-ExpertInnen weitergeleitet und veröffentlicht. Sollte ein Bericht nicht vollständig anonymisiert in die Eingabemaske von CIRSmedical eingegeben werden, wird diese durch zuständige MitarbeiterInnen der ÖQMed nach folgenden Kriterien bearbeitet:
Wir möchten uns laufend verbessern und freuen uns auf Ihr Feed-Back bzw. Ihre Verbesserungsvorschläge zu unseren Regelwerken per E-Mail an j.horvath@aerztekammer.at . [Druckversion] |
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