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Um aus Fehlern zu lernen, muss man nicht jeden Fehler selber machen! Lesen, Lernen & KommentierenNach der Überprüfung des Inhalts und der gewährleisteten Anonymität (keine Rückschlüsse auf beteiligte Personen oder Institutionen möglich) werden die Fehler beziehungsweise kritischen Ereignisse veröffentlicht und können hier nachgelesen werden: Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Ihre Meinung zu einem Vorfall mittels Leserkommentar zu veröffentlichen und somit eventuell einen persönlichen Lösungsvorschlag abzugeben. Da Ihre Identität durch CIRSmedical nicht nachvollzogen werden kann, bitten wir Sie Ihre Kommentare anonym abzugeben. ACHTUNG: Die Berichte und Fachkommentare stellen ausschließlich Empfehlungen dar, die ohne rechtsverbindliche Wirkung sind. Die Haftung für ihre Umsetzung ist ausgeschlossen. Farbliche Kennzeichnung der Fachkommentare:Alle Fachkommentare werden mit Nennung der ExpertInnenorganisation, dem Datum der Veröffentlichung und dem entsprechenden fachlichen Aspekt mit folgender farblichen Darstellung veröffentlicht: Erfahrungsschatz aus Deutschland und der SchweizHINWEIS: ZitiervorschlagFür die Verarbeitung und Veröffentlichung von Beiträgen aus dem Fehlerberichts- und Lernsystem CIRSmedical.at regen wir die Zitierungsregeln entsprechend den Abkürzungs- und Zitierregeln, AZR, derzeit 6. Auflage (2008), für elektronische Veröffentlichungen an und ersuchen insbesondere um Aufnahme des Datums, an dem der Verweis gesetzt wurde FachkommentareStellungnahmen zu Ihren eingehenden Berichten werden von ExpertInnen aus folgenden Institutionen bzw. CIRS-ExpertInnenstellen erarbeitet:
Die Liste wird gegebenenfalls erweitert, falls ExpertInnen einer anderen Institution beauftragt werden. ExpertInnen verfassen Stellungnahmen zu anonymisierten Berichten welche Lernpotenzial beinhalten bzw. dann, wenn verbesserungswürdiger Inhalt berichtet wird. Eine Stellungnahme kann einen Lösungsvorschlag, einen Vorschlag zu einer Prozessoptimierung, einen Hinweis auf eine Literaturstelle oder Ähnliches enthalten. Die bearbeitenden ExpertInnen unterliegen bis zur Veröffentlichung des Berichts der Verschwiegenheitspflicht. Zusätzlich zu der fachlichen Expertise der ExpertInnen ist eine Ausbildung zum/zur Riskmanager/Riskmanagerin oder eine anderweitige Ausbildung im Qualitätsmanagement erwünscht. |
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