FALL DES MONATS
Verletzungen bei psychiatrischer Patientin nicht abgeklärt
WAS IST PASSIERT?
Patientin kommt nach Polizeieinsatz mit Taser über die Unfall einer Klinik zu uns. Dort wurden ihr die Taserhaken entfernt jedoch präsentierte sich die Patientin mit mehreren Schürfwunden im Gesicht sowie blutverströmt unterhalb der Nase. Gibt an im Rahmen des Polizeieinsatzes auf Gesicht gestürzt zu sein. Kein Hinweis bzgl. Abklärung dessen im Konsil der Unfall bei jedoch deutlich sichtbaren Spuren der Verletzung. H.o. klinische Beurteilung so gut möglich durch Psychiater:innen.
WAS WAR DAS ERGEBNIS?
Schmerzen, ggf schlechtere Versorgung der Patientin, da Wunden von psychiatrischem Personal und nicht vom zuständigen Unfall versorgt wurden. Glücklicherweise kein Hinweis im Verlauf auf starke Fraktur, ggf. ansonsten langfristige Folgen für Patientin.
WO SEHEN SIE DIE GRÜNDE FÜR DIESES EREIGNIS?
Stigmatisierung psychiatrischer Patientin.
WAS WAR BESONDERS UNGÜNSTIG?
Unzureichende Versorgung der Patientin.
WIE HÄUFIG TRITT EIN SOLCHES EREIGNIS AUF?
Wöchentlich
KAM DER PATIENT ZU SCHADEN?
möglicher Patientenschaden
WELCHE FAKTOREN TRUGEN ZU DEM EREIGNIS BEI?
- Sonstiges: Stigmatisierung psychiatrischer Patienten
KOMMENTARE
Im vorliegenden Fall wird eine möglicherweise unvollständige medizinische Erstversorgung, jedenfalls jedoch eine unzureichende abteilungsübergreifende Kommunikation und Dokumentation bei der Übernahme einer Patientin in die psychiatrische Abteilung thematisiert. Aus der Beschreibung geht nicht klar hervor, ob die deutlich sichtbaren Gesichtsverletzungen der Patientin in der Erstversorgung bzw. Ambulanz unfallchirurgisch begutachtet, aber nicht dokumentiert wurden – oder ob eine Untersuchung gar nicht erfolgte. Beide Szenarien bergen Risiken für die Patientensicherheit, da relevante Befunde übersehen oder in der weiteren Behandlung nicht berücksichtigt werden könnten. Unklar bleibt zudem, ob eine Rücksprache mit der unfallchirurgischen Abteilung erfolgte oder eine nachträgliche Begutachtung initiiert wurde. Darüber hinaus lässt sich aus dem Bericht nicht eindeutig ableiten, ob die Patientin aufgrund psychischer Symptomatik – wie im Bericht angedeutet – möglicherweise unzureichend versorgt wurde.
Da das Thema der Stigmatisierung psychischer Erkrankungen nicht neu ist, soll an dieser Stelle auf den Bericht der Gesundheit Österreich GmbH verwiesen werden: „Empfehlungen zur Reduktion struktureller Stigmatisierung psychischer Erkrankungen – Zwischenbericht der Kompetenzgruppe Entstigmatisierung“. In diesem Bericht wird eine strukturelle Verbesserung der somatischen Versorgung innerhalb der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung gefordert. Es wird empfohlen, die verpflichtende Abklärung somatischer Parameter einzuhalten, insbesondere in Bezug auf mögliche unerwünschte Wirkungen von Psychopharmaka. Ferner sollte bei Bedarf eine Zuweisung zu einer fachgerechten Behandlung psychisch erkrankter Menschen in somatische Abteilungen erfolgen. Diese strukturellen Maßnahmen könnten erheblich zur Verbesserung der interdisziplinären Versorgung und der Patientensicherheit beitragen. Link zum Bericht: https://jasmin.goeg.at/id/eprint/4636/1/Zwischenbericht%20strukturelle%20Stigmatisierung_bf.pdf
ExpertIn der GÖG
(Stellungnahme GÖG)
Veröffentlichung am 19.05.2025