
FALL DES MONATS
VERSEHENTLICHE ÜBERIMPFUNG
WAS IST PASSIERT?
Versehentliche Überimpfung mit 4. Bexsero-Dosis und 3. MMR-Dosis.
In einem vorherigen Termin wurde der gelbe Impfpass vergessen und somit die an diesem Tag verabreichten Impfdosen (3. Bexsero, 2. MMR) nicht im Papier-Impfpass eingetragen. Die Etiketten mit Impfstoffname und Ch.Nr wurde der Mutter mitgegeben.
Es erfolgte allerdings keine Nachttragung im gelben Impfpass, sodass in Folgeterminen eine neuerliche Bexsero, sowie MMR-Dosis verabreicht wurde. Die Patientin hat also 4. Bexsero und 3. MMR-Impfungen erhalten.
WAS WAR DAS ERGEBNIS?
Verunsicherung der Mama.
WO SEHEN SIE DIE GRÜNDE FÜR DIESES EREIGNIS?
Die fehlende Eintragung im gelben Papierimpfpass. Kein Doppelcheck mit elektronischem Impfpass erfolgt.
Optimierungsoption: Doppelcheck elektronischer und Papierimpfpass.
WAS WAR BESONDERS GUT?
Bei Auffallen des Fehler sofortige Information im Team und an die Patientenmutter.
WAS WAR BESONDERS UNGÜNSTIG?
Dass der Fehler erst nach der 2. zusätzlichen Impfung aufgefallen ist.
EIGENER RATSCHLAG (TAKE-HOME-MESSAGE):
Doppelcheck Dokumentation.
WIE HÄUFIG TRITT EIN SOLCHES EREIGNIS AUF?
Erstmalig
KAM DER PATIENT ZU SCHADEN?
Verunsicherung des/der PatientIn
WELCHE FAKTOREN TRUGEN ZU DEM EREIGNIS BEI?
- Ablauforganisation
- Dokumentation
Weitere Angaben zum Fall
FALL-NR
ALTERSGRUPPE
GESCHLECHT
BEREICH
KONTEXT
ORT DES EREIGNISSES
VERSORGUNGSART
TAG DES EREIGNISSES
WER BERICHTET?
BERUFSERFAHRUNG
KOMMENTARE
Lösungsvorschlag bzw. Fallanalyse
Ursächlich ist keine individuelle Unachtsamkeit, sondern eine brüchige Dokumentationskette: Die Eintragung war an die Anwesenheit des Papier-Impfpasses gebunden, die Nachtragung wurde ohne Rückmeldeschleife an die Mutter delegiert, und beim Folgetermin fehlten Registerabgleich wie Plausibilitätsprüfung gegen das Impfschema. Dass ein Impfpass vergessen wird, ist Alltag – der Prozess sieht diese Realität nicht vor.
Vorrangig wirksam sind technische Lösungen: der e-Impfpass als führende Datenquelle, die Impffreigabe erst nach verpflichtender Registerabfrage sowie eine automatische Duplikatswarnung gegen das Impfschema. Organisatorisch sollte der Papierpass ein Ausdruck aus dem Register sein. Ein Doppelcheck bleibt ergänzende, nicht tragende Barriere.
Zusätzliche MMR- bzw. 4CMenB-Dosen erhöhen das Risiko schwerer Nebenwirkungen nicht. Relevant bleibt die Verunsicherung der Familie. Vorbildlich war die sofortige Offenlegung gegenüber Team und Familie.
Rechtliche Gegebenheiten
Neben der Dokumentationspflicht (§ 51 Ärztegesetz 1998) ist in Hinblick auf den e-Impfpass insbesondere das Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG) sowie die eHealth-Verordnung (BGBl. II Nr. 449/2020) samt Novellen relevant. Benennenswert ist, dass seit 1.1.2026 die Verpflichtung der Gesundheitsdiensteanbieter zur Nutzung des e-Impfpasses besteht. Bezogen auf diesen Fall zu beachten gilt: verpflichtend zu dokumentieren sind derzeit Influenza-, COVID-19-, HPV- und Mpox-Impfungen, für alle übrigen Impfungen (auch oben genannte) wird die Eintragung lediglich empfohlen. Ab 1.3.2026 ist der Implementierungsleitfaden 2.0 verbindlich (§ 34 eHealthV 2025). Der Fall zeigt, weshalb die vollständige Registerdokumentation auch der Routineimpfungen sicherheitsrelevant und nicht bloß epidemiologisch motiviert ist. Anm.: Die unverzügliche, aktive Information der Erziehungsberechtigten entspricht der ärztlichen Aufklärungspflicht und ist auch haftungsrechtlich der richtige Weg.
Gefahren- / Wiederholungspotenzial
Schadenspotenzial: gering. Zusätzliche MMR- und 4CMenB-Dosen sind nach vorliegender Datenlage nicht mit einem erhöhten Risiko schwerwiegender Nebenwirkungen verbunden. Zu erwarten sind vermehrte Lokalreaktionen, Fieber und Irritabilität. Der eingetretene Schaden ist insb. psychosozial (Verunsicherung der Mutter, potenzieller Vertrauens- und Adhärenzverlust).
Wiederholungspotenzial: Hoch. Der auslösende Zustand (Impfpass nicht mitgebracht) tritt im Ordinationsalltag regelhaft auf, während die Detektion ausschließlich auf einer menschlichen Barriere beruht. Die Angabe „erstmalig“ bezieht sich auf das Bemerken, nicht auf das Auftreten: Dopplungen ohne klinische Folgen bleiben typischerweise unentdeckt; es ist von relevanter Untererfassung auszugehen.
Übertragbarkeit: hoch. Betroffen ist jede impfende Einrichtung, die den Papier-Impfpass faktisch als führende Datenquelle behandelt, unabhängig von Fachrichtung und Versorgungsstufe.
Weiterführende Literatur / Ausbildungsempfehlungen
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Impfplan Österreich 2025/2026. www.sozialministerium.gv.at/impfplan ELGA GmbH. e-Impfpass – FAQ und Informationen für Gesundheitsdiensteanbieter.
www.elga.gv.at/e-impfpass bzw. www.e-impfpass.gv.at
Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG) und eHealth-Verordnung, BGBl. II Nr. 449/2020 samt Novellen. Anm. bzgl. Ausbildungsempfehlung: Human-Factors- und CRM-basierte Teamtrainings sowie simulationsbasierte Fortbildungen zu Dokumentations- und Übergabeprozessen; Angebote der Österreichischen Plattform Patientensicherheit (ANetPAS) und der ÖQMED für Ordinationen.
Sonstige Anmerkungen
Ausdrücklich positiv hervorzuheben ist der Umgang mit dem Ereignis: Der Fehler wurde unmittelbar nach Bemerken im Team offengelegt und der Mutter aktiv mitgeteilt. Diese Open-Disclosure-Praxis ist der wirksamste Vertrauensschutz und keineswegs selbstverständlich. Ebenso positiv ist die Berichtsqualität: Die Berichterstattenden analysieren den eigenen Prozess selbstkritisch, benennen Ablauforganisation und Dokumentation als beitragende Faktoren und verzichtet auf Schuldzuweisungen. Der Bericht enthält bereits einen tragfähigen Optimierungsvorschlag.
Ergänzende Anregung: Der vorgeschlagene Doppelcheck ist richtig, aber als alleinige Maßnahme nicht ausreichend, da er dieselbe Ressource beansprucht, die im Fall bereits ausgefallen ist, nämlich menschliche Aufmerksamkeit unter Zeitdruck. Empfohlen wird zusätzlich die Klärung mit dem Ordinationssoftware-Anbieter, ob eine Abfrage des e-Impfpasses und eine Duplikatswarnung im bestehenden System aktivierbar sind.
Konkrete Sofortmaßnahme ohne technischen Aufwand: Impfstoffetiketten nicht mehr an Angehörige weitergeben, sondern in der ordinationsinternen Dokumentation belassen und den Papier-Impfpass beim nächsten Termin daraus nachtragen. Damit verbleibt die Verantwortung im System. Der Fall eignet sich eventuell aufgrund der laufenden Umstellung auf den verpflichtenden e-Impfpass auch als überregional bedeutsamer Fall des Monats.
ExpertIn der Medizinischen Universität Wien
(medizinisch-fachlicher Aspekt, Kinder- und Jugendheilkunde)
Veröffentlichung am 07.09.2026